Schweizer Holz Förderung SHF

Die Schweizer Holz Förderung ist als Verein gemäss Art. 60ff. ZGB organisiert und wird von WaldSchweiz, Holzindustrie Schweiz (HIS) und dem Verband Schweizer Hobelwerke (VSH) gemeinsam getragen. Sie haben den SHF-Fonds 1949 gegründet.

Das bei den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer eingeforderte SHF-Inkasso ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Aufgaben des Vereins Schweizer Holz Förderung sowie der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben von WaldSchweiz und seiner kantonalen Mitgliederorganisationen (z.B WaldSchwyz). Die Beitragsleistungen der Waldeigentümer an den SHF sind in den Statuten von WaldSchwyz verankert. Abzurechnen ist dieser Nutzungsbeitrag über alle geerntete und verkaufte Sortimente, mit 50 Rappen je Festmeter Holzmasse.

Die SHF-Inkassostelle Schwyz wird durch die Geschäftsstelle WaldSchwyz geführt. Sie erstellt auch die jährliche Abrechnung und ist Auskunftsstelle für Waldeigentümer bei Fragen zur Schweizer Holzförderung und zum Einzug der Beiträge. Die Fonds-Rechnung wird jährlich durch die Revisionsstelle WaldSchwyz und die beteiligten Organisationen geprüft.

  • 25 % der Mittel gehen an die nationalen Gemeinschaftswerke und Projekte, welche die Holzförderung zum Zweck haben (z.B Herkunftszeichen Schweizer Holz HSH, Lignum, Holzenergie Schweiz)
  • Mit 45 % der Mittel werden Kernleistungen von WaldSchweiz mitfinanziert (u.a. Interessenvertretung, Öffentlichkeitsarbeit, Holzmarktüberwachung, Publikationen, etc.)
  • 30 % der Mittel bleiben bei den Kantonalen Verbänden. Damit werden Aktivitäten auf kantonaler Ebene finanziert welche von allgemeinem Interesse der Waldwirtschaft sind (Lignum Holzwirtschaft Zentralschweiz, Holzcluster Luzern, Netzwerkpflege, Öffentlichkeitsarbeit, etc.)

Der Rundholzverkauf ist wichtigste Einnahme der Waldeigentümer. Erst eine wirksame Werbung für Holz schafft die Voraussetzung, dass der Rohstoff Holz aus dem Schweizer Wald vermehrt nachgefragt ist und sich der Rundholzmarkt in die gewünschte Richtung entwickelt. Es liegt also im Interesse, dass  Holzförderung aktiv vorangetrieben wird. Mit der Abgabe in den SHF-Fonds stellen die Waldeigentümer ihren Interessenvertretungen bzw. Verbänden die nötigen Mittel zur Verfügung, dass sie aktiv für Schweizer Holz und dessen Verwendung werben.